Rhein-Plast GmbH im Schutzschirmverfahren

  • Thomas Rittmeister als vorläufiger Sachwalter bestellt
  • Gehälter der 107 Mitarbeiter über Insolvenzgeld gesichert

 

Mannheim, 4. August 2021 | Die Rhein-Plast GmbH aus dem rheinland-pfälzischen Bad Dürkheim hat ein Eigenverwaltungsverfahren („Schutzschirmverfahren“) beantragt, um die Mittel des Insolvenzrechts zur Entschuldung zu nutzen. Das Amtsgericht Bad Dürkheim hat unseren Partner Thomas Rittmeister zum vorläufigen Sachwalter bestellt.

Rhein-Plast ist ein international bekannter Hersteller von Spezialfolien für die Pharmaindustrie und weitere Anwendungen mit hohem Hygieneanspruch. Das Unternehmen erwirtschaftete mit seinen 107 Beschäftigten zuletzt einen Jahresumsatz von rund 12 Millionen Euro. Die Gehälter der Mitarbeiter werden über eine Vorfinanzierung des Insolvenzgelds abgesichert.

Der wesentliche Grund für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten besteht in den negativen Effekten der Corona-Krise, gepaart mit Störungen der globalen Lieferketten bei der Versorgung mit Rohstoffen. „Mit den neuen Generalbevollmächtigten Dr. Sven Tischendorf, Dr. Alexander Höpfner und Dr. Felix Melzer von AC Tischendorf Rechtsanwälte hat Rhein-Plast ein schlagkräftiges Team für ein erfolgreiches Eigenverwaltungsverfahren zusammengestellt“, sagt Thomas Rittmeister. „Ich sehe dem Verfahrensausgang daher optimistisch entgegen.“

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