Schutzschirmverfahren der Thomas Cook Aviation GmbH

  • Gehälter der rund 100 Piloten über Insolvenzgeld gesichert
  • Thomas Rittmeister zum vorläufiger Sachwalter bestellt

Frankfurt a. M., 14. April 2020 | Die Thomas Cook Aviation GmbH hat am 2. April 2020 beim Amtsgericht Frankfurt a.M. einen Antrag auf Anordnung der Eigenverwaltung in Form eines Schutzschirmverfahrens gestellt. Zum vorläufigen Sachwalter hat das Gericht den Frankfurter Rechtsanwalt Thomas Rittmeister von Reimer Rechtsanwälte bestellt. Die Gehälter der rund 100 Piloten sowie der weiteren Beschäftigten werden über das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit bis Ende Mai 2020 gesichert.

Thomas Cook Aviation betreibt für die insolvente Chartergesellschaft Condor einen Teil von dessen Flugverkehr, insbesondere in den Mittelmeerraum. Diese Flüge wurden aufgrund der Corona-Krise weitgehend gestrichen. Aktuell betreibt Thomas Cook mit seinen Maschinen vom Typ Airbus A320 und A321 nur noch einen sehr eingeschränkten Flugverkehr.

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