Restaurant- und Bar-Kette „Bolero“ erfolgreich saniert.

Hamburg, 1. Dezember 2020. Die Restaurant- und Bar-Kette „Bolero“ hat ihre Sanierung in Eigenverwaltung erfolgreich abgeschlossen: Zum 1. Dezember übernimmt ein Investor die Unternehmensgruppe. Der Großteil der Standorte sowie die überwiegende Zahl der Arbeitsplätze bleiben erhalten.

„Die Übernahme markiert den Abschluss einer Sanierung unter schwierigen Bedingungen“, betonte Bolero-Geschäftsführer Jörn Niewiadomsky. Die Unternehmensgruppe stand bereits im Spätsommer mit einem Investor in weit fortgeschrittenen Übernahmeverhandlungen. Der Anstieg der Corona-Infektionen hatte jedoch damals eine kurz bevorstehende Einigung verhindert. „Dass wir jetzt mitten im zweiten Lockdown eine Investorenlösung erzielen konnten, ist ein großer Erfolg.“

Die Übernahme umfasst die Bolero Holding GmbH mit fünf Restaurant-Standorten und rund 120 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Nicht von der Übernahme umfasst sind die Restaurants in Rheine und Braunschweig. Die beiden Standorte werden geschlossen. Dort waren rund 36 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.

Das auf Cocktails und amerikanische Küche spezialisierte Systemgastronomie-Unternehmen Bolero hatte am 29. Juni 2020 eine Sanierung in Eigenverwaltung begonnen. Hintergrund waren die massiven Umsatzeinbußen durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie. Der Geschäftsbetrieb wurde seitdem unter der Aufsicht von Sachwalter Dr. Tjark Thies von der Kanzlei Reimer Rechtsanwälte unter Corona-Bedingungen fortgeführt und u.a. durch Kurzarbeit stabilisiert. Parallel dazu war die Investorensuche vorangetrieben worden. Während der Sanierung in Eigenverwaltung wurde die Geschäftsführung von Andreas Romey und seinem Team aus der Kanzlei RNI Legal Hamburg beraten. Die kaufmännische Beratung übernahm das Team der Dübbers Management & Consult GmbH.

Die Restaurant- und Bar-Kette Bolero wurde 1990 in Hamburg gegründet. Die Kette steht für amerikanische Küche und ein großes Cocktail-Angebot. Das Unternehmen betreibt fünf Standorte selbst (Hamburg, Bremen, Kassel, Schwerin, Posthausen). Hinzu kommen zwei Standorte, die von Franchise-Partnern betrieben werden. Bei den Franchise-Unternehmen handelt es sich um separate rechtliche Einheiten, die nicht vom Eigenverwaltungs-Verfahren betroffen waren.

 

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