Insolvenzverfahren über Deutsche Cannabis AG eröffnet

  • Eröffnungsbeschluss des Amtsgerichts Hamburg nach Gläubiger-Fremdantrag
  • Peter-Alexander Borchardt zum Insolvenzverwalter bestellt

Hamburg, 4. Februar 2021 | Das Amtsgericht Hamburg hat am 28. Januar 2021 wegen Zahlungsunfähigkeit das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutschen Cannabis AG eröffnet. Gleichzeitig wurde Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt von der Hamburger Kanzlei REIMER zum Insolvenzverwalter bestellt. Ursächlich für den Beschluss des Insolvenzgerichts war der Fremdantrag einer Gläubigerin. Andreas Arndt, Vorstand der Deutschen Cannabis AG, hat am 2. Februar per Ad-hoc-Mitteilung angekündigt, „nach gegenwärtigem Stand der anwaltlichen Erörterungen“ Beschwerde gegen den Eröffnungsbeschluss einzulegen.

Vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens hatte das Bundesamt für Justiz (BfJ) in den vergangenen Jahren mehrfach signifikante Ordnungsgelder zu Lasten der Deutschen Cannabis AG verhängt, etwa am 13. Oktober 2020 über eine Million Euro wegen Verstoß gegen § 325 HGB. „Zum weiteren Verlauf des Verfahrens lässt sich zu diesem sehr frühen Zeitpunkt des Insolvenzverfahrens noch keine Aussage treffen“, sagt Insolvenzverwalter Borchardt. „Derzeit investieren wir viel Zeit um im Interesse der Gläubiger sowie der Aktionäre, bei denen es sich überwiegend um Privatanleger handelt, festzustellen, welche werthaltigen Vermögenswerte vorhanden sind.“

Die Deutsche Cannabis AG ist eine am geregelten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (WKN: A0BVVK) notierte Beteiligungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg. Die Gesellschaft betreibt kein operatives Geschäft und hat keine eigenen Angestellten. Das Unternehmen ist Mitte des vergangenen Jahrzehnts als Private-Equity-Gesellschaft aus der ehemaligen F.A.M.E. AG hervorgegangen. Ihr Anlageziel besteht unter anderem in der Beteiligung an Unternehmen aus der Cannabis-Industrie.

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