Hyundai-Händler Autohaus Schmidt GmbH beantragt Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung

  • Amtsgericht bestellt Dr. Tjark Thies zum vorläufigen Sachwalter
  • Drohende Zahlungsunfähigkeit erfordert Sanierungsverfahren
  • Verhandlungen mit Investor verlaufen vielversprechend

Hamburg, 12. Dezember 2020 | Wegen drohender Zahlungsunfähigkeit hat der Hyundai-Vertragshändler Autohaus Schmidt GmbH aus Hamburg-Harburg beim Amtsgericht Hamburg die Sanierung in Eigenverwaltung beantragt. Das vorläufige Verfahren wurde am 11. Dezember 2020 eröffnet und Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies von REIMER zum vorläufigen Sachwalter bestellt.

Die Sanierung des bereits 1962 gegründeten Familienunternehmens wurde erforderlich, nachdem sich abzeichnete, dass der Betrieb Zahlungsverpflichtungen für bereits vor Jahrzehnten eingegangene Verbindlichkeiten nicht würde erfüllen können. Hinzu kamen wirtschaftliche Skalennachteile gegenüber den häufig deutlich größeren Wettbewerbern sowie coronabedingte Umsatzeinbußen.

„Ich sehe für das Autohaus hohe Chancen, sich aus eigener Kraft zu sanieren“, sagt der Sanierungsexperte Thies. Das Verfahren sei ein gutes Beispiel für die klugen gesetzgeberischen Vorgaben des Sanierungsrechts. „Diese ermöglichen es im Kern gesunden Unternehmen, durch das Abwerfen von Altlasten wirtschaftlich fortgeführt werden zu können“, so Thies. Die ersten Verhandlungsgespräche für eine übertragende Sanierung mit Interessenten und Zulieferern verlaufen vielversprechend.

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