Unternehmensinsolvenz

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ein Unternehmen ist insolvent, wenn es überschuldet, zahlungsunfähig oder drohend zahlungsunfähig ist.
  • Bei einer GmbH, einer Aktiengesellschaft und einer GmbH & Co. KG ist die Geschäftsleitung dazu verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn das Unternehmen überschuldet oder zahlungsunfähig ist. 
  • Es besteht die Möglichkeit, ein insolventes Unternehmen zu sanieren. Grundsätzlich erfolgt nach Insolvenzantrag nicht die sofortige Stilllegung des Betriebs.

Wann ist ein Unternehmen insolvent?

Ein Unternehmen ist insolvent, wenn einer der drei Insolvenzgründe vorliegt:

  • Überschuldung, § 19 InsO: Eine Überschuldung liegt vor, wenn die Schulden eines Unternehmens höher sind als das Vermögen des Unternehmens. Neben der bilanziellen Überschuldung setzt die Überschuldung nach der Insolvenzordnung (InsO) voraus, dass eine negative Fortführungsprognose vorliegt. Die Fortführungsprognose ist negativ, wenn das Unternehmen in der Zukunft nicht in der Lage sein wird, seine Verpflichtungen zu erfüllen.
  • Zahlungsunfähigkeit, § 17 InsO: Ein Unternehmen ist zahlungsunfähig, wenn es nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.
  • Drohende Zahlungsunfähigkeit, § 18 InsO: Bevor die Zahlungsunfähigkeit eintritt, kann schon der Insolvenzgrund der drohenden Zahlungsunfähigkeit vorliegen. Die drohende Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn innerhalb der nächsten zwei Jahre zu erwarten ist, dass das Unternehmen nicht in der Lage sein wird, seine Zahlungspflichten zu erfüllen.

Wenn ein Unternehmen überschuldet ist, muss der Insolvenzantrag spätestens nach sechs Wochen gestellt werden. Ist ein Unternehmen zahlungsunfähig, muss der Insolvenzantrag spätestens innerhalb von drei Wochen gestellt werden. Liegt die drohende Zahlungsunfähigkeit vor, besteht keine Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen. Allerdings hat das Unternehmen das Recht, den Insolvenzantrag zu stellen.

Was verursacht die Insolvenz von Unternehmen?

Die Gründe, die zur Insolvenz eines Unternehmens führen, sind unterschiedlich. Insolvenzen können einerseits durch plötzliche Ereignisse auftreten. Beispielsweise können Naturkatastrophen dazu führen, dass der Betrieb eines Unternehmens so stark gestört wird, dass er nicht mehr funktioniert. Andererseits kann eine Insolvenz auch durch langanhaltende strukturelle Veränderungen herbeigeführt werden. Veränderte Kundenwünsche können dazu führen, dass die Nachfrage nach Produkten sinkt, sodass die Einnahmen eines Unternehmens sinken. Wenn es dem Unternehmen nicht schnell gelingt, auf die veränderten Kundenwünsche einzugehen oder die Kosten zu senken, droht die Insolvenz eines Unternehmens. Auch klassische Managementfehler, beispielsweise Fehlinvestitionen, können dazu führen, dass ein Unternehmen überschuldet ist. 

Was passiert mit Unternehmen in der Insolvenz?

Die Insolvenz eines Unternehmens hat grundsätzlich nicht zur Folge, dass der Betrieb unmittelbar stillgelegt wird. Zu einer Betriebsstilllegung kommt es nur, wenn diese erforderlich ist, um eine erhebliche Verminderung des Vermögens zu verhindern. Während des Insolvenzverfahrens arbeitet das Unternehmen somit normalerweise vorerst weiter. Allerdings geht die Kontrolle über das Unternehmen im klassischen Insolvenzverfahren auf den Insolvenzverwalter über. Dazu sind während des Insolvenzverfahrens Investitionen nur sehr eingeschränkt möglich. Während des Insolvenzverfahrens bestehen besondere Möglichkeiten, um das Unternehmen zu sanieren oder die Befriedigung der Gläubiger zu erhöhen. So können etwa Verträge kurzfristig beendet werden, individuelle Zwangsvollstreckungen sind unzulässig und es besteht die Möglichkeit, nachteilige Geschäfte rückabzuwickeln.

Das Insolvenzverfahren selbst verfolgt das Ziel, die Gläubiger zu befriedigen. Die Auswirkungen dieses Ziels auf das insolvente Unternehmen sind unterschiedlich. Grundsätzlich kommen die folgenden Optionen für das Unternehmen in Betracht:

  • Sanierung: Teilweise gelingt im Rahmen des Insolvenzverfahrens die Sanierung des Unternehmens. Für die Sanierung besonders geeignet ist die Insolvenz in Eigenverwaltung und der Abschluss eines Insolvenzplans. Bei der Insolvenz in Eigenverwaltung behält die Geschäftsführung die Kontrolle über das Unternehmen und wird lediglich durch einen Sachwalter begleitet und überwacht. Der Insolvenzplan ist eine Vereinbarung zwischen dem Schuldner und seinen Gläubigern. Der Insolvenzplan bietet die Möglichkeit, das Insolvenzverfahren entsprechend den eigenen Vorstellungen auszugestalten.
  • Verkauf: Eine Alternative ist die sog. „übertragende Sanierung“, also der Verkauf des insolventen Betriebes. Abhängig vom Einzelfall kann es entweder zu einer vollständigen Übernahme des Unternehmens oder zum Erwerb eines Teils des Unternehmens kommen.
  • Auflösung: Kommt weder die Sanierung des Unternehmens noch der Verkauf in Betracht, wird das Unternehmen aufgelöst. Zur Auflösung des Unternehmens kommt es erst mit dem Abschluss des Insolvenzverfahrens.

Wie läuft ein Insolvenzverfahren ab?

Wenn einer der Insolvenzgründe vorliegt, besteht das Recht und bei der Zahlungsunfähigkeit und der Überschuldung die Pflicht für die Geschäftsleitung, einen Insolvenzantrag zu stellen. Sobald der Insolvenzantrag gestellt wurde, beginnt der Prozess für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens:

  • Eröffnungsverfahren: Im Insolvenzeröffnungsverfahren wird geprüft, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorliegen. Das Gericht prüft unter anderem, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ausreichend Vermögen (sog. Masse) vorhanden ist, um die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Eröffnungsverfahren dauert in der Regel zwischen zwei und drei Monaten. Während dieser Zeit ordnet das Gericht die erforderlichen Maßnahmen an, um das Vermögen des insolventen Unternehmens zu sichern. Dazu gehört in den meisten Fällen die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung.
  • Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Liegen die Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vor, eröffnet das Gericht das Insolvenzverfahren. Gleichzeitig erfolgt die Bestellung des Insolvenzverwalters, welcher während des Insolvenzverfahrens die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Unternehmen hat.
  • Insolvenzverfahren: Anschließend wird das Insolvenzverfahren durchgeführt. Die Ausgestaltung des Insolvenzverfahrens kann sehr unterschiedlich sein. Im Rahmen des Regelinsolvenzverfahrens werden die Forderungen der Gläubiger festgestellt und das Vermögen verwertet, sodass anschließend das Geld an die Gläubiger ausgezahlt werden kann. Gleichzeitig hat der Insolvenzverwalter die Möglichkeit, Verträge zu beenden oder nachteilige Geschäfte, die vor dem Insolvenzantrag abgeschlossen wurden, anzufechten. Anstelle des Regelinsolvenzverfahrens besteht auch die Möglichkeit, einen Insolvenzplan abzuschließen. Eine weitere Möglichkeit für den Ablauf des Insolvenzverfahrens ist die Insolvenz in Eigenverwaltung. 
  • Abschluss: Das Insolvenzverfahren endet mit der Aufhebung durch das Insolvenzgericht. Sie findet statt, nachdem das Geld an die Gläubiger verteilt wurde.

Welche Pflichten bestehen für die Geschäftsführer?

Wenn ein Unternehmen insolvent wird, besteht die Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen. Die Insolvenzantragspflicht besteht nur bei juristischen Personen, dazu gehören insb. die GmbH, die Aktiengesellschaft und die GmbH & Co. KG. Wird der Insolvenzantrag nicht gestellt, besteht das hohe Risiko, dass sich die Geschäftsführung wegen Insolvenzverschleppung strafbar macht. Außerdem haften die Geschäftsführer für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Insolvenzantrag zu spät gestellt wurde.

Außerdem bestehen folgende Pflichten:

  • Aufklärung: Geschäftspartner sollten über die Insolvenz informiert werden. Andernfalls besteht bei Vertragsabschlüssen das Risiko einer Betrugsstrafbarkeit und die Pflicht, für entstandene Schäden einstehen zu müssen.
  • Auskunft: Nach dem Insolvenzantrag müssen die Geschäftsführer Auskunft gegenüber einem etwaigen (vorläufigen) Insolvenzverwalter oder einem Gericht geben.
  • Keine Zahlungen: Die Geschäftsführung sollte keine Zahlungen mehr tätigen. Eine Ausnahme gilt für Zahlungen, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns vereinbar sind. Damit sind insbesondere Zahlungen zulässig, die für den ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb erforderlich sind. Aufgrund des Haftungsrisikos für die Geschäftsführung ist es empfehlenswert, genau zu prüfen, welche Zahlungen zulässig sind und welche Zahlungen nicht zulässig sind.
  • Buchführung: Die Geschäftsführung sollte weiter für eine ordnungsgemäße Buchführung sorgen. Probleme bei der Buchführung wirken sich nachteilig auf die Geschäftsführung aus, z. B. bei Beweisfragen.

Häufig gestellte Fragen

  • Führt die Insolvenz eines Unternehmens zu einer Betriebsstilllegung?

    Bei einer Unternehmensinsolvenz kommt es zu einer Betriebsstilllegung nur, wenn diese erforderlich ist, um eine erhebliche Verminderung des Vermögens zu verhindern. Während des Insolvenzverfahrens arbeitet das Unternehmen normalerweise vorerst weiter.

  • Wie gelingt im Insolvenzverfahren von einem Unternehmen die Sanierung?

    Für die Sanierung besonders geeignet ist die Insolvenz in Eigenverwaltung und der Abschluss eines Insolvenzplans. Bei der Insolvenz in Eigenverwaltung behält die Geschäftsführung die Kontrolle über das Unternehmen und wird lediglich durch einen Sachwalter begleitet und überwacht. Der Insolvenzplan ist eine Vereinbarung zwischen dem Schuldner und seinen Gläubigern.

  • Was sind die Insolvenzgründe bei Unternehmen?

    Bei Unternehmen gibt es drei Insolvenzgründe, die Überschuldung, die Zahlungsunfähigkeit und die drohende Zahlungsunfähigkeit.

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