Insolvente Wölbern Invest B.V. durch Insolvenzplan beendet

  • Gläubiger akzeptieren Insolvenzplan einstimmig
  • Jahrelange Rechtsstreitigkeiten über mehr als 100 Mio. Euro verhindert
  • Ansprüche der Kleingläubiger werden vollständig befriedigt
  • Forderungen der Fondsanleger sind nicht tangiert

Hamburg, 14. Juni 2018 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wölbern Invest B.V. hat Insolvenzverwalter Dr. Tjark Thies nach vier Jahren Verfahrensdauer nun einen Insolvenzplan umgesetzt und das Unternehmen damit erfolgreich saniert. Der Plan wurde von den Gläubigern einstimmig angenommen und vom Insolvenzgericht bestätigt.

„Die konstruktiven Auseinandersetzungen zwischen allen Beteiligten haben dazu geführt, dass eine für alle Beteiligten überaus erfreuliche Lösung erzielt werden konnte. Damit ist das erste Verfahren aus dem Wölbern-Komplex beendet“, sagt Thies. Das Ergebnis zeige zudem, wie sinnvoll das vom Gesetzgeber geschaffene Insolvenzplanverfahren auch in derartigen Verfahren sein könne.

Die Wölbern Invest B.V. war Mittelpunkt der Unterschlagungen des früheren Firmenchefs Prof. Heinrich Maria Schulte, die zu dessen mehrjähriger Haftstrafe führten. Die Gesellschaft hatte Anleihen in dreistelliger Millionenhöhe herausgegeben, die von rund 25 Fondsgesellschaften gezeichnet wurden. Die daraus erzielten Beträge leitete die Wölbern Invest B.V. dann überwiegend an andere Gesellschaften des Wölbern Konzerns weiter.

Der Insolvenzplan beinhaltete im Kern einen Verzicht der Wölbern Invest B.V. auf die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen gegen die Fondsgesellschaften. Diese Ansprüche ergaben sich durch anfechtbare Rückzahlung in Höhe von knapp 110 Millionen Euro vor der Antragstellung. Die Forderungen der Fondsgesellschaften selbst bleiben jedoch erhalten und werden nunmehr außerhalb des Insolvenzverfahrens durch Ausgleiche zwischen den Fondsgesellschaften befriedigt werden können. Durch den Insolvenzplan konnte Thies somit jahrelange Rechtsstreitigkeiten abwenden. Diese hätten nicht nur zu hohen Kosten, sondern auch zu Folgeinsolvenzen mehrerer Fondsgesellschaften führen können.

Ein zweiter wesentlicher Teil des Insolvenzplans sieht eine Einmalzahlung der Fondsgesellschaften in Millionenhöhe vor. Diese Einzahlung ermöglicht den vollständigen Ausgleich der Forderungen der Massegläubiger und weiterer Insolvenzgläubiger.

Auf bestehende Forderungen der Kapitalanleger gegen die Fondsgesellschaften hat der vorliegende Insolvenzplan keine rechtlichen Auswirkungen.

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