Übertragende Sanierung

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bei einer übertragenden Sanierung wird ein insolventes Unternehmen verkauft.
  • Eine übertragende Sanierung erfolgt in der Regel als Asset Deal, dabei erwirbt der Erwerber die Vermögensgegenstände des Unternehmens.
  • Bei einem Asset Deal aus der Insolvenz heraus kann das Unternehmen übernommen werden, ohne die Verbindlichkeiten übernehmen zu müssen.

Was ist eine übertragende Sanierung?

Bei einer übertragenden Sanierung wird das Unternehmen auf einen neuen Rechtsträger übertragen, welcher das Unternehmen dann saniert bzw. fortführt. Eine übertragende Sanierung wird grundsätzlich als Asset Deal ausgestaltet. Das bedeutet, dass die Vermögensgegenstände eines Unternehmens verkauft und auf ein neues Unternehmen übertragen werden. Ein Asset Deal ist von einem Share Deal zu unterscheiden, bei dem die Anteile einer Gesellschaft übertragen werden. Bei einem Share Deal bleiben allerdings auch die Schulden des Unternehmens bestehen und belasten das. Deshalb erfolgt eine übertragende Sanierung grundsätzlich als Asset Deal.

Beispiel: Wenn eine übertragende Sanierung bei einer Autowerkstatt erfolgt, werden bei einem Asset Deal alle Vermögensgegenstände (z.B. die Werkzeuge, die Hebebühne usw.) zusammen verkauft und einzeln auf den Erwerber übertragen.

Die übertragende Sanierung hat deshalb den Vorteil, ein leistungsfähiges Unternehmen zu erhalten und die finanziellen Probleme vom Unternehmen zu trennen. Deshalb findet die übertragende Sanierung insbesondere dann statt, wenn der Betrieb selbst profitabel ist, allerdings die Schulden der Gesellschaft so groß sind, dass sie den Betrieb erdrücken.

Welche Besonderheiten bestehen bei einer übertragenden Sanierung?

Die übertragende Sanierung stellt grundsätzlich eine Unternehmensübernahme dar. Aufgrund der Insolvenz gibt es allerdings einige Besonderheiten, die bei der übertragenden Sanierung beachtet werden müssen:

  • Zeitdruck: Eine übertragende Sanierung findet meistens unter großem Zeitdruck statt. Ein Übernahmeprozess, der sich über Jahre hinzieht, ist im Rahmen einer übertragenden Sanierung nicht möglich. Hintergrund des Zeitdrucks ist, dass ein insolventes Unternehmen, welches Verluste generiert, nicht über Jahre hinweg weitergeführt werden kann.
  • Due Diligence: Entsprechend besteht bei einer übertragenden Sanierung häufig nicht ausreichend Zeit, um das Unternehmen vollständig zu überprüfen. Der Fokus der Due Diligence liegt meist auf den insolvenzrechtlichen Besonderheiten (z.B. eine Haftung nach § 613a BGB oder die insolvenzrechtlichen Anfechtungsmöglichkeiten). 
  • Exklusivität: Bevor der Erwerber ein Unternehmen erwirbt, entstehen hohe Kosten, z.B. für Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer. Um zu verhindern, dass diese Kosten anfallen, das Unternehmen dann aber nicht erworben wird, werden bei Unternehmensübernahmen häufig Exklusivitätsvereinbarungen geschlossen. Solche Vereinbarungen sind bei übertragenden Sanierungen aus der Insolvenz heraus sehr selten. Sie stellen eine zu hohe Beeinträchtigung für die Verwertung der Insolvenzmasse dar.

Ein Asset Deal setzt voraus, dass ein Kaufvertrag über die Gegenstände abgeschlossen wird. Neben dem Kaufvertrag ist die Übereignung der einzelnen Vermögensgegenstände erforderlich. Insgesamt sind im Rahmen des Verkaufsprozesses die folgenden Besonderheiten zu beachten:

  • Bestimmtheit: Eine rechtlich wirksame Übereignung setzt voraus, dass eine bestimmte Einigung vorliegt. Bei der Übereignung der Vermögensgegenstände ist somit darauf zu achten, dass die rechtlich vorgegebenen Bestimmtheitsanforderungen eingehalten werden.
  • Verfügungsbefugnis: Insolvenzverwalter sind grundsätzlich uneingeschränkt verfügungsbefugt. Es gibt allerdings Ausnahmen, so kann die Verfügungsbefugnis beispielsweise bei Gegenständen fehlen, die einem dinglichen Sicherungsrecht unterliegen.
  • Keine Schuldübernahme: Im Rahmen von Unternehmensübernahmen kommt es gelegentlich vor, dass Erwerber auch Schulden übernehmen. Im Rahmen einer übertragenden Sanierung scheidet eine solche Übernahme aus, da sonst eine Bevorzugung einzelner Gläubiger vorläge.
  • Gewährleistung: Im Rahmen einer Unternehmensübernahme stellen Gewährleistungen des Verkäufers häufig einen wesentlichen Teil des Unternehmenskaufvertrags dar (sog. Reps & Warranties). Solche Gewährleistungen sollen sicherstellen, dass sich Risiken nicht beim Erwerber realisieren. Im Rahmen einer übertragenden Sanierung aus der Insolvenz heraus sind Gewährleistungsvereinbarungen sehr selten. Entsprechende Vereinbarungen belasten als Masseverbindlichkeit die Insolvenzgläubiger, sodass Erwerber mögliche Risiken in den Kaufpreis einpreisen müssen. Auch Insolvenzverwalter sind üblicherweise zurückhaltend, eine Zusicherung für einen Sachverhalt abzugeben, der vor seiner Bestellung verwirklicht wurde.
  • Nur Vermögenswerte: Im Rahmen eines Asset Deals können nur Vermögenswerte übertragen werden. Es gibt viele Bestandteile eines Unternehmens, die nicht übertragen werden können, für den Erfolg eines Unternehmens jedoch wichtig sind. So ist es beispielsweise nicht ohne weiteres möglich, Mietverträge, Lizenzverträge oder manche Genehmigungen zu übertragen. Sind entsprechende Verträge für das Unternehmen wichtig, kommt eine Vertragsübernahme in Betracht. Für eine Vertragsübernahme ist die Mitwirkung des jeweiligen Vertragspartners wichtig.

Wie kann die Haftung für Verbindlichkeiten vermieden werden?

Das Ziel der übertragenden Sanierung besteht für den Erwerber darin, das leistungsfähige Unternehmen zu erwerben, ohne die Schulden übernehmen zu müssen. Im Rahmen eines Asset Deals folgen Haftungsrisiken insbesondere aus § 25 HGB, § 75 AO und § 613a BGB:

  • § 25 HGB: Wird ein Unternehmen erworben und die Firma weitergeführt, haftet der Erwerber für die Verbindlichkeiten des früheren Inhabers. Diese Haftung lässt sich zum einen dadurch vermeiden, die Firma zu ändern. Zum anderen ist § 25 HGB nicht anwendbar, wenn das Unternehmen vom Insolvenzverwalter aus der Insolvenzmasse gekauft wird.
  • § 75 Abs. 1 AO: Im Rahmen eines Asset Deals haftet der Erwerber grundsätzlich für die Steuerschulden des Unternehmens. Die Haftung folgt aus § 75 AO. Die Haftung nach § 75 AO lässt sich durch einen Erwerb aus der Insolvenzmasse vermeiden, § 75 Abs. 2 AO.
  • § 613a BGB: Beim Asset Deal tritt der Erwerber nach § 613a BGB in die Rechte und Pflichten der Arbeitsverträge des Unternehmens ein. Wird das Unternehmen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens übernommen, haftet der Erwerber nach Ansicht der Rechtsprechung für solche Verbindlichkeiten nicht, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind. 

Wann sollte die übertragende Sanierung erfolgen?

Es ist sinnvoll, dass die übertragende Sanierung erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens stattfindet. Auf diesem Weg wird sichergestellt, dass die übertragende Sanierung später nicht angefochten werden kann. Grundsätzlich sind die folgenden Zeitpunkte für den Verkauf des Unternehmens denkbar:

  • Vor Insolvenzantrag: Die übertragende Sanierung kann erfolgen, bevor der Insolvenzantrag gestellt wird. In einem solchen Zeitpunkt ist eine übertragende Sanierung riskant. Es besteht zum einen das Risiko, dass der Verkauf später angefochten wird, §§ 129 ff. InsO. Zum anderen besteht das Risiko einer Strafbarkeit, z.B. wegen Bankrott, § 283 StGB.
  • Vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens: In diesem Zeitpunkt ist ein Erwerb grundsätzlich nicht sinnvoll. Für einen Erwerb besteht schon das Problem, dass der Schuldner nicht mehr verfügungsbefugt ist und der vorläufige Insolvenzverwalter nicht zur Veräußerung des Unternehmens berechtigt ist.

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Ein Asset Deal findet deshalb grundsätzlich nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens statt. Der Verkauf erfolgt durch den Insolvenzverwalter, § 80 InsO.

Häufig gestellte Fragen

  • Ist eine übertragende Sanierung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens möglich?

    Die übertragende Sanierung ist auch vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens möglich. Allerdings ist es sehr zu empfehlen, dass der Verkauf erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens stattfindet. Auf diesem Weg wird sichergestellt, dass die übertragende Sanierung später nicht angefochten werden kann.

  • Ist bei einer übertragenden Sanierung ein Share Deal möglich?

    Eine übertragende Sanierung kann auch durch einen Share Deal erfolgen. Aufgrund der hohen Haftungsrisiken kommt es allerdings nur selten vor, dass eine übertragende Sanierung durch einen Share Deal erfolgt. In den meisten Fällen wird ein Asset Deal eingesetzt.

  • Sind Gewährleistungsklauseln bei einer übertragenden Sanierung möglich?

    Es kommt nur selten vor, dass im Rahmen einer übertragenden Sanierung zusätzliche Gewährleistungen oder Garantien vereinbart werden. Solche Vereinbarungen gefährden die übrige Insolvenzmasse, sodass Insolvenzverwalter solche Klauseln in der Regel ablehnen.

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