Regelinsolvenz

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Regelinsolvenz ist das übliche Insolvenzverfahren für Unternehmen und (ehemals) Selbstständige.
  • Mit einem Insolvenzplan hat der Schuldner die Möglichkeit, eine Vereinbarung mit den Gläubigern über das Insolvenzverfahren zu treffen.
  • Bei juristischen Personen (z.B. der GmbH oder Aktiengesellschaft) besteht die Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen. Ein verspäteter Insolvenzantrag kann eine Straftat darstellen und zur Haftung der Geschäftsleitung führen.

Was ist die Regelinsolvenz?

Die Regelinsolvenz ist das “normale” Insolvenzverfahren für Unternehmen und Selbstständige. Das Regelinsolvenzverfahren ist das Grundmodell des deutschen Insolvenzverfahrens. Das Ziel des Regelinsolvenzverfahrens besteht darin, das Vermögen des Schuldners zu verwerten, um die Gläubiger zu befriedigen. Ist eine Privatperson insolvent, findet grundsätzlich das Verbraucherinsolvenzverfahren statt, ist ein Nachlass überschuldet oder zahlungsunfähig, das Nachlassinsolvenzverfahren.

Wie läuft die Regelinsolvenz ab?

Bevor das Regelinsolvenzverfahren beginnt, muss eine Unternehmenskrise vorliegen, welche dazu führt, dass ein Insolvenzgrund vorliegt. Insolvenzgründe sind die Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und die Überschuldung.

Anschließend läuft das Regelinsolvenzverfahren folgendermaßen ab:

  • Insolvenzantrag: Sobald ein Unternehmen (z.B. GmbH oder Aktiengesellschaft) überschuldet ist und keine positive Fortführungsprognose besteht oder zahlungsunfähig ist, muss die Geschäftsleitung einen Insolvenzantrag stellen. Zeichnet sich die Zahlungsunfähigkeit ab, besteht das Recht, einen Insolvenzantrag zu stellen, es besteht allerdings keine Pflicht. Selbstständige können einen Insolvenzantrag stellen, wenn ein Insolvenzgrund vorliegt, sind dazu aber nicht verpflichtet.
  • Eröffnungsverfahren: Im Insolvenzeröffnungsverfahren wird geprüft, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorliegen. Das Gericht prüft unter anderem, ob der Insolvenzantrag zulässig ist, ein Insolvenzgrund vorliegt und ausreichend Vermögen (sog. Masse) vorhanden ist, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Das Eröffnungsverfahren dauert in der Regel zwischen zwei und drei Monaten. Um eine weitere Verschlechterung der Vermögenslage des Schuldners zu verhindern, kann das Gericht vorläufige Maßnahmen anordnen, um das Vermögen zu sichern. Dazu gehört in den meisten Fällen die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung.
  • Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Das Insolvenzgericht eröffnet das Insolvenzverfahren, wenn die Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorliegen. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht grundsätzlich die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter über, welcher somit die Kontrolle über das Unternehmen hat. 
  • Insolvenzverfahren: Anschließend findet das Insolvenzverfahren statt. Im Rahmen des Regelinsolvenzverfahrens werden die Forderungen der Gläubiger geprüft und ggf. festgestellt und das Vermögen verwertet, sodass schließlich das Geld an die Gläubiger ausgezahlt werden kann. Die Gläubiger werden in das Insolvenzverfahren intensiv eingebunden. Beispielsweise entscheiden die Gläubiger mit über die Verwertung des Vermögens.
  • Aufhebung des Insolvenzverfahrens: Das Insolvenzverfahren endet mit einem Beschluss durch das Insolvenzgericht. Der Beschluss erfolgt, nachdem das Geld verteilt wurde. Die Aufhebung des Verfahrens führt bei Unternehmen dazu, dass das Unternehmen aus dem Handelsregister gelöscht wird. Bei Selbstständigen führt die Restschuldbefreiung dazu, dass die noch ausstehenden Verbindlichkeiten erst nach drei Jahren erlöschen (sog. Restschuldbefreiung). 

Wer ist an einem Regelinsolvenzverfahren beteiligt?

Das Regelinsolvenzverfahren verfolgt den Zweck, die Gläubiger bestmöglich zu befriedigen. Dafür wird das Vermögen des Schuldners verwertet. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht die Kontrolle für das schuldnerische Vermögen auf den Insolvenzverwalter über. Folgende Beteiligte spielen die größte Rolle in einem Regelinsolvenzverfahren:

  • Insolvenzgericht: Das Insolvenzgericht wählt den Insolvenzverwalter aus und überwacht seine Geschäftsführung
  • Insolvenzverwalter: Der Insolvenzverwalter steuert das Insolvenzverfahren, so überprüft der Insolvenzverwalter etwa die Forderungen der Gläubiger und verwertet das Vermögen des Schuldners.
  • Gläubiger: Das Ziel des Insolvenzverfahrens ist es, die Ansprüche der Gläubiger zu befriedigen. Entsprechend können die Gläubiger über die Gläubigerversammlung und den Gläubigerausschuss das Insolvenzverfahren entscheidend mitgestalten.

Welche Alternativen bestehen zum Regelinsolvenzverfahren?

Neben dem Regelinsolvenzverfahren gibt es noch weitere Möglichkeiten, das Insolvenzverfahren auszugestalten. 

  • Insolvenz in Eigenverwaltung: Der Schuldner kann die Insolvenz in Eigenverwaltung beantragen. Bei der Insolvenz in Eigenverwaltung geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis nicht auf einen Insolvenzverwalter über, sodass der Schuldner deutlich mehr Kontrolle behält und lediglich von einem Sachwalter überwacht und begleitet wird.
  • Insolvenzplan: Der Insolvenzplan ist eine Vereinbarung zwischen den Gläubigern und dem Schuldner. Der Insolvenzplan ermöglicht starke Abweichungen vom Regelinsolvenzverfahren, sodass Schuldner und Gläubiger die Insolvenz entsprechend ihren eigenen Vorstellungen und Bedürfnissen regeln können. 

Außerdem hat der Gläubiger die Möglichkeit, vor Eintritt der Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit sein Unternehmen zu sanieren. Zum einen gehören dazu nicht gesetzlich explizit geregelte Maßnahmen, welche das Ziel verfolgen, zu verhindern, dass die Insolvenzgründe vorliegen. Beispielsweise kann der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit durch die Aufnahme eines Kredits abgewendet werden oder die Überschuldung durch eine Kapitalerhöhung. 

Zum anderen besteht die Möglichkeit, das Unternehmen über die Verfahren des StaRUG zu sanieren. Das StaRUG ist ein Gesetz, welches das Ziel verfolgt, frühzeitige Unternehmenssanierungen zu ermöglichen. Dafür bietet das StaRUG insbesondere den Restrukturierungsplan an. Der Restrukturierungsplan ist wie der Insolvenzplan eine Vereinbarung zwischen Gläubigern und dem Schuldner über die bestehenden Verbindlichkeiten. Die Besonderheit des Restrukturierungsplans besteht darin, dass nicht alle Gläubiger zustimmen müssen, sodass eine Restrukturierung auch gegen den Willen einzelner Gläubiger möglich ist.

Wie lange dauert die Regelinsolvenz?

Das Regelinsolvenzverfahren dauert normalerweise mehrere Jahre. Die Dauer eines Regelinsolvenzverfahrens hängt von sehr vielen Faktoren ab. So kann die Verwertung des Vermögens oder das Verwerten des Vermögens nur wenige Monate in Anspruch nehmen. Liegt hingegen ein großes Unternehmen vor oder ist die Verwertung des Vermögens kompliziert, kann das Regelinsolvenzverfahren auch viele Jahre dauern. Aufgrund der zusätzlichen Verfahrensschritte nimmt selbst ein schnelles Regelinsolvenzverfahren mehrere Jahre in Anspruch.

Wissenswertes zum Regelinsolvenzverfahren

Das Regelinsolvenzverfahren wird nur eröffnet, wenn einer der drei Insolvenzgründe vorliegt. Die Überschuldung liegt vor, wenn die Verbindlichkeiten das Vermögen übersteigen und das Unternehmen nicht in der Lage sein wird, seine zukünftigen Verpflichtungen zu erfüllen (sog. negative Fortführungsprognose). Ein Unternehmen oder eine Person ist zahlungsunfähig, wenn es nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Zeichnet sich die Zahlungsunfähigkeit in den nächsten 24 Monaten ab, liegt die drohende Zahlungsunfähigkeit vor.

  • Antragspflicht: Bei juristischen Personen (z.B. der GmbH oder der Aktiengesellschaft) besteht für die Geschäftsleitung die Pflicht, rechtzeitig einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn das Unternehmen überschuldet oder zahlungsunfähig ist. Bei der Zahlungsunfähigkeit beträgt die Frist drei Wochen, bei der Überschuldung sechs Wochen. Bei natürlichen Personen besteht zwar keine Pflicht, den Insolvenzantrag zu stellen. Es ist trotzdem sinnvoll, den Antrag frühzeitig zu stellen, damit die Restschuldbefreiung so früh wie möglich eintritt.
  • Gläubigerantrag: Neben dem Schuldner haben auch Gläubiger die Möglichkeit, einen Insolvenzantrag zu stellen.
  • Keine Vollstreckung: Das Insolvenzverfahren führt dazu, dass Vollstreckungen von einzelnen Gläubigern unzulässig sind. Dadurch soll ein Wettlauf zwischen den Gläubigern verhindert und eine Gleichbehandlung ermöglicht werden.
  • Sanierung: Auch im Rahmen des Insolvenzverfahrens ist eine Sanierung des Unternehmens möglich. Es bestehen etwa besondere Kündigungsmöglichkeiten, um Verträge zu beenden. Außerdem können unter bestimmten Voraussetzungen Geschäfte, die vor dem Insolvenzantrag gemacht wurden, angefochten werden.

Häufig gestellte Fragen

  • Was ist der Insolvenzplan?

    Der Insolvenzplan ist eine Vereinbarung im Rahmen des Insolvenzverfahrens zwischen den Gläubigern und dem Schuldner. Der Insolvenzplan ermöglicht starke Abweichungen vom Regelinsolvenzverfahren, sodass Schuldner und Gläubiger die Insolvenz entsprechend ihren eigenen Vorstellungen und Bedürfnissen regeln können.

  • Was ist das Ziel des Insolvenzverfahrens?

    Das Ziel des Regelinsolvenzverfahrens besteht darin, das Vermögen des Schuldners zu verwerten, um die Gläubiger zu befriedigen. Im Fokus des Insolvenzverfahrens stehen also die Interessen der Gläubiger.

  • Was passiert nach einem Insolvenzantrag?

    Nach dem Insolvenzantrag beginnt das Insolvenzeröffnungsverfahren. Im Insolvenzeröffnungsverfahren wird geprüft, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorliegen. Das Gericht prüft unter anderem, ob der Insolvenzantrag zulässig ist, ein Insolvenzgrund vorliegt und ausreichend Vermögen (sog. Masse) vorhanden ist, um die Kosten des Verfahrens zu decken.

Passende Artikel

Zum Inhalt springen