Das Wichtigste in Kürze:
- Die Insolvenzgeldvorfinanzierung stellt sicher, dass für Arbeitnehmer keine Gehaltslücke entsteht, wenn der Arbeitgeber insolvent ist.
- Die Arbeitnehmer treten ihren Anspruch auf Insolvenzgeld an eine Bank ab, die den Arbeitnehmern vorab das Geld auszahlt.
- Die Insolvenzgeldvorfinanzierung ist nur zulässig, wenn die Agentur für Arbeit der Vorfinanzierung zustimmt.
Was ist die Insolvenzgeldvorfinanzierung?
Das Insolvenzgeld unterstützt Arbeitnehmer, wenn ihr Arbeitgeber insolvent ist und die Gehälter nicht zahlt. Das Insolvenzgeld wird erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgezahlt. Bevor das Insolvenzverfahren eröffnet wird, prüft das Gericht, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorliegen. Die Prüfung kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Während dieser Zeit droht für Arbeitnehmer eine Liquiditätslücke. Wenn der Arbeitgeber das Gehalt nicht bezahlt, hat der Arbeitnehmer kein Einkommen, da das Insolvenzgeld erst ausgezahlt wird, wenn die Prüfung abgeschlossen ist und das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
Damit die Arbeitnehmer auch während der Prüfung des Gerichts (sog. Eröffnungsverfahren) nicht ohne Geld dastehen, gibt es die Möglichkeit der Vorfinanzierung des Insolvenzgeld. Bei der Insolvenzgeldvorfinanzierung treten die Arbeitnehmer ihre Ansprüche auf Insolvenzgeld an die finanzierende Bank ab. Im Gegenzug zahlt die Bank den Arbeitnehmern während des Eröffnungsverfahrens Geld aus, das in seiner Höhe dem Insolvenzgeld entspricht.
Was ist das Insolvenzgeld?
Als Insolvenzgeld werden Zahlungen der Agentur für Arbeit an Arbeitnehmer von insolventen Unternehmen bezeichnet. Die Agentur für Arbeit zahlt – vereinfacht gesprochen – im Rahmen einer Insolvenz für drei Monate das Gehalt der Arbeitnehmer, sofern diese nicht vom Arbeitgeber bezahlt werden, und versucht später, das Geld vom insolventen Arbeitgeber zurückzuerhalten.
Das Insolvenzgeld soll sicherstellen, dass Arbeitnehmer aufgrund der finanziellen Probleme des Arbeitgebers nicht selbst unmittelbar in finanzielle Schieflage geraten. Außerdem können Unternehmen aufgrund des Insolvenzgeldes ihre Liquidität schonen, indem sie für drei Monate die Gehälter nicht bezahlen. Das Insolvenzgeld hat den folgenden Umfang:
- Dauer: Das Insolvenzgeld wird für maximal 3 Monate gezahlt.
- Höhe: Das Insolvenzgeld entspricht dem Nettogehalt der Arbeitnehmer. Das Insolvenzgeld beträgt maximal das Nettogehalt, das Arbeitnehmer erhalten, deren Gehalt der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung entspricht (circa 8.000 € pro Monat).
- Gehaltsbestandteile: Bei der Berechnung des Insolvenzgeldes werden alle Ansprüche berücksichtigt, die Entgeltcharakter haben, also auch Provisionen usw.
Wenn die Agentur für Arbeit Insolvenzgeld auszahlt, geht der Gehaltsanspruch des Arbeitnehmers auf die Agentur für Arbeit über. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens versucht die Agentur für Arbeit die Gehaltsansprüche gegen den insolventen Schuldner durchzusetzen. Die Verluste, welche die Agentur für Arbeit macht, weil die Gehaltsansprüche nicht erfüllt werden, werden durch eine Umlage, die alle Arbeitgeber zahlen müssen, finanziert.
Wann besteht ein Anspruch auf Insolvenzgeld?
Der Anspruch auf Insolvenzgeld besteht, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen:
- Arbeitnehmer: Insolvenzgeld erhalten nur Arbeitnehmer. Zu den Arbeitnehmern gehören auch Auszubildende oder geringfügig Beschäftigte. Nicht als Arbeitnehmer gelten Vorstände oder Geschäftsführer. Fremdgeschäftsführer, also Geschäftsführer, die nicht mindestens einen Anteil von 50 % an der Gesellschaft halten, werden als Arbeitnehmer angesehen.
- Inländische Beschäftigung: Es muss sich um ein inländisches, also deutsches, Beschäftigungsverhältnis handeln. Relevant wird diese Voraussetzung nur in Ausnahmen.
- Insolvenzereignis beim Arbeitgeber: Beim Arbeitgeber muss ein Insolvenzereignis eintreten. Als Insolvenzereignis gelten insbesondere die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und die Abweisung des Antrages auf Insolvenzeröffnung mangels Masse.
- Frist: Der Antrag auf Zahlung von Insolvenzgeld muss innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis gestellt werden.
- Anspruch: Es muss noch ein Anspruch auf Arbeitsentgelt für die vorausgegangenen drei Monate bestehen. Das Insolvenzgeld wird also grundsätzlich nur für bisher nicht gezahlte Gehälter gezahlt.
Wie wird die Insolvenzgeldvorfinanzierung umgesetzt?
Die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes erfolgt grundsätzlich durch Banken. Im Gegenzug für die Vorfinanzierung treten die Arbeitnehmer ihren Anspruch auf Insolvenzgeld an die Bank ab.
- Kosten: Die Kosten für die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes trägt in der Regel der Arbeitgeber.
- Zustimmung: Die Abtretung des Anspruches auf Insolvenzgeld an die vorfinanzierende Bank bedarf der Zustimmung der Agentur für Arbeit. Die Zustimmung ist davon abhängig, dass ein erheblicher Teil der Arbeitsplätze erhalten bleibt. Ein erheblicher Teil der Arbeitsplätze wird erhalten, wenn mindestens 10 % der Arbeitsplätze erhalten bleiben. Entscheidend ist dabei, dass die Arbeitsplätze dauerhaft erhalten werden. Daran fehlt es, wenn etwa nur „ausproduziert“ werden soll.
Ein Problem bei der Insolvenzgeldvorfinanzierung besteht darin, wenn das Unternehmen saniert wird, nachdem der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird, aber bevor das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Führt die Sanierung dazu, dass das Insolvenzverfahren überhaupt nicht eröffnet wird, besteht auch kein Anspruch auf Insolvenzgeld. Dieses Problem wird durch eine Vereinbarung zwischen dem insolventen Unternehmen und der vorfinanzierenden Bank gelöst. Es besteht etwa die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber einen Schuldbeitritt erklärt oder Sicherheiten für einen solchen Fall stellt.
Die Zustimmung der Agentur für Arbeit für die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes erfordert einen entsprechenden Antrag. Bei dem Antrag müssen die folgenden Aspekte berücksichtigt werden:
- Zeitraum: Der Antrag auf Zustimmung der Vorfinanzierung muss einen konkret bestimmbaren Zeitraum betreffen.
- Antragsteller: Der Antrag sollte grundsätzlich von der Bank gestellt werden, welche die Vorfinanzierung übernimmt.
- Anzahl: In dem Antrag muss angegeben werden, bei wie vielen Arbeitnehmern die Vorfinanzierung erfolgt.
- Konzept: Es muss ein Konzept erstellt werden, aus dem sich ergibt, weshalb durch die Vorfinanzierung ein erheblicher Teil der Arbeitsplätze gesichert werden kann.
