Das Wichtigste in Kürze:
- Die Übernahme eines insolventen Unternehmens kann über den Erwerb der Anteile (sog. Share Deal) erfolgen.
- Alternativ besteht die Möglichkeit, die betriebsnotwendigen Vermögensgegenstände im Paket zu erwerben (sog. Asset Deal).
- Ob ein Asset Deal oder Share Deal zu empfehlen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Wie kann ein insolventes Unternehmen übernommen werden?
Ein insolventes Unternehmen kann entweder durch einen Asset Deal, einen Share Deal oder Carve-out übernommen werden.
- Asset Deal: Bei einem Asset Deal werden die Vermögensgegenstände der Gesellschaft einzeln veräußert. Käufer und Verkäufer schließen also einen Kaufvertrag, in dem jeder Vermögensgegenstand einzeln aufgeführt und veräußert wird.
- Share Deal: Bei einem Share Deal werden die Anteile an einer GmbH verkauft. Entsprechend erwirbt der Erwerber ein insolventes Unternehmen. Das wird häufig mit einem Insolvenzplan abgesichert, damit die GmbH gleichzeitig entschuldet wird.
- Carve-Out: Bei einem Carve-Out wird ein Teil eines Unternehmens ausgegliedert und verkauft. Der Verkauf selbst erfolgt ebenfalls als Asset Deal oder Share Deal. Bei einem insolventen Unternehmen ist ein Carve-out sinnvoll, wenn ein Käufer nur eine Abteilung oder einen Bereich erwerben möchte.
Welche Unterschiede bestehen zwischen dem Share Deal & Asset Deal?
Der Asset Deal und Share Deal unterscheiden sich grundlegend. Folgende Unterschiede zwischen dem Asset Deal und Share Deal sind besonders relevant und helfen bei der Entscheidung, ob eine Übernahme als Asset Deal oder Share Deal erfolgen soll:
- Übernahmegegenstand: Bei einem Share Deal werden die Anteile an einer Gesellschaft erworben. Der Erwerber erwirbt somit das Unternehmen als Ganzes. Bei einem Asset Deal werden die einzelnen Vermögensgegenstände einer Gesellschaft isoliert erworben.
- Verbindlichkeiten: Bei einem Share Deal wird das Unternehmen insgesamt erworben, sodass der Erwerber auch die Verbindlichkeiten der Gesellschaft übernimmt. Bei einem Asset Deal übernimmt der Erwerber grundsätzlich nur die Vermögensgegenstände, welche er kaufen möchte. Ohne Insolvenzverfahren haftet der Erwerber aber auch für die meisten Verbindlichkeiten des Unternehmens. Eine solche Haftung kann teilweise durch entsprechende Ausgestaltung des Asset Deals häufig vermieden werden.
- Genehmigungen: Bei einigen Unternehmen stellen Genehmigungen einen wichtigen Vermögensbestandteil dar, z. B. ist eine Banklizenz für Finanzunternehmen essenziell, um das Geschäft betreiben zu können. Bei einem Share Deal wird das Unternehmen als Ganzes erworben, sodass auch Genehmigungen erworben werden. Bei einem Asset Deal gehen personenbezogene Genehmigungen nicht über (z. B. eine Genehmigung für Immobilienmakler, § 34c GewO, aber auch aus dem Gaststättengesetz, § 2, 11 GastG, oder § 32 KWG). Sachbezogene Genehmigungen (z. B. eine Baugenehmigung) gehen im Rahmen der Veräußerung des Vermögensgegenstandes auf den Erwerber über.
- Insolvenzverfahren: Wird ein insolventes Unternehmen im Rahmen eines Share Deals erworben, ändert dies unmittelbar nichts an der Insolvenz des Unternehmens. Allerdings wird der Share Deal üblicherweise mit einem Insolvenzplan flankiert, um das Unternehmen zu entschulden.
- Vertragsverhältnisse: Beim Share Deal geht das gesamte Unternehmen auf den Erwerber über, sodass auch alle Kundenbeziehungen, Mietverträge usw. übergehen. Bei einem Asset Deal können solche Verträge nicht ohne Mitwirkung der Vertragspartner übertragen werden.
- Verkäufer: Erfolgt ein Asset Deal nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, liegt das Verwaltungs- und Verfügungsrecht über das insolvente Unternehmen beim Insolvenzverwalter, § 80 InsO. Die Gesellschaftsanteile befinden sich weiterhin in der Hand der Gesellschafter. Auch gehören die Anteile nicht zum Vermögen der Gesellschaft, sodass die Anteile von den Gesellschaftern erworben werden. Eine Besonderheit besteht bei einem Carve-Out. Wenn das insolvente Unternehmen Anteile an einem Tochterunternehmen hält, dann gehören diese Anteile zum Vermögen der Gesellschaft, sodass die Verfügungsbefugnis beim Insolvenzverwalter liegt.
In welchen Fällen ist ein Asset Deal oder Share Deal empfehlenswert?
Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens ist der Asset Deal die übliche Transaktionsform. Für den Asset Deal spricht die Möglichkeit, sich die Gegenstände rauszusuchen, die einen Wert haben und nur diese zu erwerben (sog. Rosinenpicken). Außerdem werden nur Vermögensgegenstände erworben, sodass eine Übernahme der Schulden vermieden werden kann. Der Asset Deal ist außerdem empfehlenswert, wenn der Eigentümer nicht verkaufsbereit ist. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens liegt das Verwaltungs- und Verfügungsrecht beim Insolvenzverwalter, § 80 InsO, sodass dieser über den Verkauf entscheidet. Zudem lässt sich der Asset Deal in wenigen Tagen verhandeln und umsetzen.
Es gibt Fälle, in denen trotz der Insolvenz ein Share Deal empfehlenswert ist:
- Genehmigung: Wenn das Geschäftsmodell von einer Genehmigung abhängt, über die lediglich das insolvente Unternehmen verfügt, ist ein Asset Deal nicht sinnvoll, wenn die Genehmigung beim Asset Deal nicht übertragen wird. In einem solchen Fall kann es beispielsweise sinnvoll sein, den Share Deal mit einem Insolvenzplan zu verbinden.
- Überschaubare Verbindlichkeiten: Wenn etwa ein junges Start-up ein gutes Produkt entwickelt und aufgrund von geringen Verbindlichkeiten in die Insolvenz rutscht, ergibt ein Share Deal Sinn, wenn die Verbindlichkeiten für den Erwerber kein Problem darstellen.
- Insolvenzplan: Wenn bereits ein tragfähiger Insolvenzplan vorliegt, welcher das Risiko des Erwerbers reduziert und überschaubar macht, kommt ein Share Deal in Betracht.
Wie läuft die Übernahme eines insolventen Unternehmens ab?
Der Erwerb eines insolventen Unternehmens läuft im Wesentlichen wie eine „normale“ Unternehmensübernahme ab. Die konkrete Ausgestaltung der Transaktion hängt maßgeblich davon ab, ob die Übernahme als Asset Deal oder Share Deal erfolgt. Folgende Aspekte sind bei einer Übernahme eines insolventen Unternehmens von Bedeutung:
- Zeitdruck: Übernahmen von insolventen Unternehmen sind durch starken Zeitdruck geprägt. Hintergrund ist, dass der Insolvenzverwalter schnell eine Entscheidung treffen muss, da ein defizitäres Unternehmen nicht lange fortgeführt werden kann. Der Zeitdruck bei der Übernahme eines insolventen Unternehmens ist somit noch höher als bei Unternehmensübernahmen ohnehin schon.
- Due Diligence: Eine Due-Diligence-Prüfung ist bei der Übernahme eines insolventen Unternehmens unerlässlich. Der Schwerpunkt der Due-Diligence-Prüfung liegt üblicherweise auf der Prüfung der Haftung für bestehende Verbindlichkeiten.
- Zeitpunkt: Beim Asset Deal ist es sinnvoll, das Unternehmen erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu erwerben. Hintergrund ist, dass ein vorheriger Erwerb das Risiko der Anfechtung beinhaltet. Bei einem Erwerb nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens liegt die Verfügungsbefugnis über das Unternehmensvermögen beim Insolvenzverwalter. Soll die Übernahme als Share Deal erfolgen, ist der Zeitpunkt des Verkaufes von geringer Bedeutung, da die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nichts daran ändert, dass die Gesellschafter verfügungsbefugt sind.
- Zustimmung Gläubigerausschuss: Wenn der Unternehmensverkauf als Asset Deal erfolgt, muss grundsätzlich der Gläubigerausschuss dem Verkauf zustimmen. Eine fehlende Zustimmung führt allerdings nicht zur Unwirksamkeit des Verkaufes, sondern zu Schadensersatzansprüchen gegen den Insolvenzverwalter.
- Reps & Warranties: Garantien und Gewährleistungen sind insbesondere bei Asset Deals ungewöhnlich. Hintergrund ist, dass Gewährleistungen und Garantien für den Insolvenzverwalter selbst riskant sind und entsprechende Verbindlichkeiten vorrangig zu bedienen sind, sodass diese häufig nicht den Interessen der übrigen Gläubiger entsprechen.
