M&A Transaktionen

Wir beraten Unternehmen bei Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf sowie dem Erwerb von Beteiligungen in jeder Phase der Umsetzung. So unterstützen wir bei der Suche nach Investoren, führen eine Due Diligence durch, übernehmen die Vertragsverhandlungen und die Gestaltung der Verträge und begleiten Sie schließlich bei dem Closing.

Insbesondere beraten wir bei der Durchführung von Asset Deal, Share Deal, MBO, Fusionen und bei der Neuordnung von Unternehmensstrukturen oder Konzernstrukturen, wobei Distressed M&A Transaktionen und der Unternehmenskauf und der Unternehmensverkauf aus einem Insolvenzverfahren heraus Schwerpunkte bilden.

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Unternehmensnachfolge

Wir beraten mittelständische Unternehmen bei der Unternehmensnachfolge. Eine frühzeitige Planung ist bei der Unternehmensnachfolge unabdingbar. Die Umsetzung der Nachfolge erfordert eine qualifizierte Beratung, die alle rechtlichen Möglichkeiten einbezieht und steuerliche Aspekte berücksichtigt. In Familienbetrieben spielen häufig auch emotionale Aspekte eine große Rolle. Bei solchen Auseinandersetzungen kann ein außenstehender Berater mit seiner objektiven Sicht auf die Situation annehmbare Lösungsansätze für alle Beteiligten entwickeln. Eine ungeklärte Nachfolgesituation kann leicht zu einem Sanierungsthema werden. Nach der Analyse der Ausgangslage entwickeln wir ein Konzept, gegebenenfalls für die Sanierung, mit integrierter Nachfolgeregelung, das einen Maßnahmenkatalog bis zur vollständigen Umsetzung beinhaltet.

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Beratung von Geschäftsführern

Befindet sich das Unternehmen in der Krise, ist die Geschäftsleitung in besonderem Maße gefordert. Bei der Umsetzung von leistungswirtschaftlichen Sanierungsmaßnahmen hat der Geschäftsführer den rechtlichen Rahmen im Blick zu behalten. Unsere Fachanwälte begleiten und unterstützen Sie in dieser herausfordernden Zeit mit dem nötigen Fachwissen und beurteilen die anstehenden Maßnahmen und Entscheidungen stets vor dem Hintergrund der gesetzlichen Vorschriften und den teils engen Vorgaben der Rechtsprechung zur Geschäftsführerhaftung, um Ihre persönliche Inanspruchnahme auszuschließen.

Sollte es bereits zu einer haftungsrechtlichen Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter gekommen sein, beraten wir Sie kompetent und zielorientiert, um die zivilrechtlichen Ansprüche abzuwehren und nach Möglichkeit außergerichtlich beizulegen.

In den Fällen eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens aufgrund von Insolvenzdelikten wie dem Tatvorwurf des Bankrotts, der Insolvenzverschleppung oder dem Eingehungsbetrug, stehen wir in Kooperation mit erfahrenen Strafverteidigern, die wir empfehlen.

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Beratung von Gläubigern

Schon im Vorfeld einer Krise, erst recht aber in der Insolvenz eines Vertragspartners ist eine Beratung zur Risikominimierung unbedingt anzuraten. Dazu gehören die insolvenzfeste Ausgestaltung der Verträge und AGB sowie die Vereinbarung möglichst umfänglicher Sicherungsrechte.

Sobald es Anzeichen für eine Krise bei dem Vertragspartner gibt, ist die Beratung durch einen unserer auf das Insolvenzrecht spezialisierten Rechtsanwälte sinnvoll. Ganz besonders gilt dies bei Fortsetzung der Geschäftsbeziehung mit dem insolventen Unternehmen, um einen möglicherweise schon entstandenen Schaden nicht noch zu vertiefen.

Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

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Beratung bei Insolvenzanfechtung

Zu den Aufgaben des Insolvenzverwalters gehört es, Anfechtungsansprüche nach den Regeln der Insolvenzordnung zu prüfen und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen geltend zu machen. Es handelt sich hierbei um Erstattungsansprüche gegenüber Gläubigern, bei denen es meist um die Rückzahlung von Geldern geht, die das insolvente Unternehmen vor der Insolvenz an Lieferanten, Vermieter oder andere Gläubiger geleistet hat. Unsere Fachanwälte beraten Gläubiger, die mit Anfechtungsansprüchen konfrontiert sind und vertreten sie außergerichtlich, aber auch im Rechtsstreit vor Gericht. Die Durchsetzung einer Anfechtung ist für den Insolvenzverwalter keineswegs ein Selbstläufer. Die Voraussetzungen für eine berechtigte Rückforderung sind eng. Sie erfordern eine genaue Prüfung der Rechtslage unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften und bei Kenntnis der umfangreichen einschlägigen Rechtsprechung. Die Mandanten schätzen unsere besondere Erfahrung in dem komplexen Rechtsgebiet, auch weil wir beide Seiten kennen und den Fall immer auch aus Sicht des Insolvenzverwalters beurteilen und damit sehr gute Erfolge bei der Abwehr von Anfechtungsansprüchen erreichen.

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