Insolvenz bei einer GmbH anmelden

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wenn eine GmbH zahlungsunfähig oder überschuldet ist, muss schnellstmöglich die Insolvenz angemeldet werden.
  • Wird der Insolvenzantrag zu spät gestellt, droht der Geschäftsführung die persönliche Haftung und eine Strafbarkeit.
  • Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens führt dazu, dass die Kontrolle über das Unternehmen auf den Insolvenzverwalter übergeht.

Wann muss bei einer GmbH Insolvenz angemeldet werden?

Bei einer GmbH muss Insolvenz angemeldet werden, wenn die Gesellschaft zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Eine Überschuldung liegt vor, wenn die Schulden eines Unternehmens höher sind als das Vermögen des Unternehmens. Neben der bilanziellen Überschuldung setzt die Überschuldung nach der Insolvenzordnung (InsO) voraus, dass eine negative Fortführungsprognose für die GmbH vorliegt. Ein Unternehmen ist zahlungsunfähig, wenn es nicht in der Lage ist, fällige Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Liegt der Insolvenzgrund der drohenden Zahlungsunfähigkeit vor, besteht die Möglichkeit, nicht aber die Pflicht, den Insolvenzantrag zu stellen.

Es ist sehr wichtig, den Insolvenzantrag rechtzeitig zu stellen. Dabei gilt, dass der Insolvenzantrag bei Unternehmen so schnell wie möglich gestellt werden sollte. § 15a InsO enthält für den Insolvenzantrag folgende Höchstfristen:

  • Zahlungsunfähigkeit: 3 Wochen
  • Überschuldung: 6 Wochen

Die Fristen beginnen mit dem Eintritt der Insolvenz zu laufen. Es handelt sich um Höchstfristen, grundsätzlich ist der Insolvenzantrag ohne schuldhaftes Zögern zu stellen, sodass die Fristen auch noch kürzer sein können.

Stellt die Geschäftsführung einer GmbH keinen oder nur verspätet einen Insolvenzantrag, kann dies zu den folgenden Konsequenzen führen:

  • Persönliche Haftung: Für Schäden, welche durch den verspäteten Insolvenzantrag entstehen, haftet die Geschäftsführung persönlich.
  • Strafbarkeit: Wird ein Insolvenzantrag vorsätzlich oder fahrlässig zu spät gestellt, stellt dies eine strafbare Insolvenzverschleppung, § 15a InsO, dar.

Welche Auswirkungen hat der Insolvenzantrag bei einer GmbH?

Die Auswirkungen eines Insolvenzantrags hängen vom Fortschritt des Insolvenzverfahrens ab. Der Insolvenzantrag selbst kann die folgenden Konsequenzen haben:

  • Sicherungsmaßnahmen: Nachdem der Insolvenzantrag gestellt wurde, können vorläufige Sicherungsmaßnahmen vom Insolvenzgericht getroffen werden. So kann beispielsweise ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt werden oder es können Verfügungsverbote angeordnet werden. Es besteht also die Möglichkeit, dass die Entscheidungsmacht der Geschäftsführung eingeschränkt wird. Weitere Sicherungsmaßnahmen ergeben sich aus § 21 InsO, so kann beispielsweise auch ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt werden oder Zwangsvollstreckungen können untersagt werden.
  • Auskunft: Die Geschäftsführung ist ab dem Insolvenzantrag dazu verpflichtet, dem Insolvenzgericht Auskunft zu geben, §§ 20, 97, 101 InsO.

Ein Insolvenzantrag führt nicht automatisch zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Erst nachdem das Insolvenzgericht den Insolvenzantrag geprüft hat und feststellt, dass die Voraussetzungen für ein Insolvenzverfahren vorliegen (z. B. Vorliegen eines Insolvenzgrundes), wird das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens hat folgende Konsequenzen:

  • Vollstreckung: Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens können Gläubiger der GmbH Forderungen nicht mehr geltend machen, sondern müssen diese zur Tabelle anmelden.
  • Entscheidungsbefugnis: Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird ein Insolvenzverwalter bestellt, sodass die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Unternehmen auf den Insolvenzverwalter übergeht. Entsprechend liegt die Kontrolle über das Unternehmen maßgeblich beim Insolvenzverwalter.
  • Prozesse: Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens führt dazu, dass Zivilprozesse gegen das insolvente Unternehmen ausgesetzt werden, § 240 ZPO.
  • Anfechtbarkeit: Dazu besteht die Möglichkeit, Handlungen, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurden und Insolvenzgläubiger benachteiligen, anzufechten, §§ 130 ff. InsO.

Wie wird die Insolvenz bei einer GmbH angemeldet?

Die Insolvenzordnung und das Gesellschaftsrecht machen konkrete Vorgaben, wie die Insolvenz angemeldet werden muss:

  • Wer: Die Geschäftsführung der GmbH ist dazu verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen.
  • Wo: Der Insolvenzantrag muss bei dem Amtsgericht gestellt werden, in dessen Bezirk die GmbH ihren Sitz hat.
  • Inhalt: Der Insolvenzantrag muss schriftlich gestellt werden. Neben dem Antrag, ein Insolvenzverfahren zu eröffnen, muss in dem Insolvenzantrag der Insolvenzgrund angegeben werden. Außerdem muss der Insolvenzantrag eine Liste mit den Gläubigern und ihren Forderungen enthalten. Die meisten Gerichte veröffentlichen Vorlagen für den Antrag (Beispiel NRW).

Wie läuft ein Insolvenzverfahren bei einer GmbH ab?

Das Insolvenzverfahren beginnt damit, dass der Insolvenzantrag gestellt wird. Dabei kann der Insolvenzantrag auch von Gläubigern (z. B. dem Finanzamt, Banken usw.) gestellt werden. Anschließend läuft das Insolvenzverfahren folgendermaßen ab:

  • Prüfung: Nachdem der Antrag gestellt wurde, prüft das Insolvenzgericht den Antrag. Es prüft dabei, ob die Voraussetzungen für das Insolvenzverfahren vorliegen.
  • Eröffnung Insolvenzverfahren: Liegen die Voraussetzungen für ein Insolvenzverfahren vor, eröffnet das Gericht das Insolvenzverfahren und ein Insolvenzverwalter wird bestimmt, der das Insolvenzverfahren durchführt.
  • Insolvenzverfahren: Anschließend melden die Gläubiger ihre Forderungen gegen den insolventen Schuldner an. Der Insolvenzverwalter prüft, ob die angemeldeten Forderungen bestehen und welches Vermögen besteht. Das Insolvenzverfahren verfolgt insgesamt das Ziel, die Ansprüche der Gläubiger zu befriedigen. Der genaue Ablauf des Insolvenzverfahrens ist bei jeder Insolvenz unterschiedlich. Allerdings kommt es häufig vor, dass Unternehmen liquidiert werden. Ist es für die Befriedigung der Gläubiger sinnvoll, kommt allerdings auch eine Sanierung des Unternehmens in Betracht.
  • Abwicklung: Das Insolvenzverfahren endet mit einem Schlusstermin bei Gericht und der Verteilung des Geldes. Dieser findet statt, nachdem die beschlossenen Maßnahmen umgesetzt wurden (z. B. Umsetzung des Insolvenzplans, Veräußerung des Vermögens usw.).

Wie lange dauert das Insolvenzverfahren bei einer GmbH?

Insolvenzverfahren dauern bei einer GmbH in der Regel mehrere Jahre. Die genaue Länge eines Insolvenzverfahrens hängt insbesondere von der Größe des Unternehmens, der Komplexität der Insolvenz und dem konkreten Ablauf des Insolvenzverfahrens ab. 

Wie kann die Insolvenz der GmbH verhindert werden?

Die Insolvenz einer GmbH kann verhindert werden, indem vermieden wird, dass die Insolvenzgründe eintreten. Entsprechend hängen die Maßnahmen davon ab, welcher Insolvenzgrund droht vorzuliegen. Droht die Überschuldung, sind folgende Maßnahmen sinnvoll:

  • Kapitalerhöhung: Eine Möglichkeit, um eine Überschuldung zu verhindern, ist die Erhöhung des Eigenkapitals. So kann sichergestellt werden, dass das Vermögen der GmbH die Schulden übersteigt. Erforderlich ist dafür allerdings, dass es Personen gibt, die in das Unternehmen investieren möchten.
  • Debt-to-Equity: Eine andere Option ist das Umwandeln von Schulden in Eigenkapital (sog. Debt-to-Equity-Swaps). Zwar fließt dem Unternehmen kein neues Geld zu, allerdings sinken die Verbindlichkeiten, sodass es ein geeignetes Mittel ist, um eine Überschuldung zu verhindern.
  • Rangrücktritt / Forderungsverzicht: Sofern einzelne Kreditgeber zum Rangrücktritt oder zum (teilweisen) Verzicht auf ihre Forderungen bewegt werden können, ist dies auch eine Möglichkeit, die Überschuldung zu verhindern. 

Droht hingegen keine Überschuldung, sondern die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens, sollten andere Maßnahmen gewählt werden. Für das Unternehmen ist es wichtig, möglichst schnell Liquidität zu erlangen. Folgende Maßnahmen sind dafür sinnvoll:

  • Vermögen verwerten: Sofern möglich, sollte Vermögen verwertet werden. Es ist dafür sinnvoll, möglichst solches Vermögen zu verwerten, welches zu geringen Kosten veräußert werden kann und für das Unternehmen nicht von zentraler Bedeutung ist. Welches Vermögen hierfür in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab.
  • Darlehen: Die andere Möglichkeit, schnell an Geld zu gelangen, besteht darin, ein Darlehen aufzunehmen. Bei einem Darlehen ist es wichtig, dass dieses tatsächlich zur Sanierung des Unternehmens geeignet ist. Kredite, welche zur Sanierung ungeeignet sind, können im Gegenzug dazu führen, dass eine Insolvenzverschleppung vorliegt.

Stundung: Eine weitere Option, um die Zahlungsunfähigkeit zu vermeiden, ist die Stundung von Forderungen. Um die Zustimmung der Gläubiger zu erhalten, ist es hilfreich, einen detaillierten Plan auszuarbeiten, aus dem sich ergibt, dass die Verbindlichkeiten später erfüllt werden können.

Häufig gestellte Fragen

  • Wann ist eine GmbH insolvent?

    Eine GmbH ist insolvent, wenn das Vermögen geringer ist als die Schulden (Überschuldung) oder die GmbH nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen (Zahlungsunfähigkeit). Wenn die Zahlungsunfähigkeit lediglich droht, kann die GmbH einen Insolvenzantrag stellen.

  • Wie lange dauert ein Insolvenzverfahren?

    Die Dauer eines Insolvenzverfahrens kann nicht pauschalisiert werden. Manche Insolvenzverfahren dauern lediglich wenige Wochen, während andere Insolvenzverfahren mehrere Jahre dauern.

  • Was sollte man bei der Zahlungsunfähigkeit einer GmbH tun?

    Bei der Zahlungsunfähigkeit einer GmbH sollte die Liquidität verbessert werden, sodass das Unternehmen die laufenden Zahlungspflichten erfüllen kann.

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