Schuldenschnitt

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bei einem Schuldenschnitt verzichten Gläubiger auf einen Teil ihrer Forderung.
  • Um Gläubiger von einem Schuldenschnitt zu überzeugen, sollte der Schuldner zeigen, dass der Schuldenschnitt für die Gläubiger besser ist als das Insolvenzverfahren.
  • Der Forderungsverzicht wird häufig mit einem Besserungsschein kombiniert. Das bedeutet, dass die Forderung wieder auflebt, wenn sich die Vermögensverhältnisse verbessern.

Was ist ein Schuldenschnitt?

Ein Schuldenschnitt ist eine Vereinbarung des Schuldners mit seinen Gläubigern (z. B. Lieferanten, Banken usw.), dass die Gläubiger auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten. Es ist dabei nicht erforderlich, dass ein Schuldenschnitt mit allen Gläubigern abgeschlossen wird. Es ist möglich – und auch üblich – einen Schuldenerlass nur mit einigen Gläubigern zu schließen.

  • Erlassvertrag: Rechtlich handelt es sich bei einem Schuldenschnitt um einen Erlassvertrag, § 397 BGB. Ein Erlassvertrag kann formfrei geschlossen werden, also auch mündlich. Aus Beweiszwecken ist es allerdings empfehlenswert, den Erlassvertrag schriftlich zu schließen.
  • Verhandlung: Die Bereitschaft von Gläubigern, auf einen Teil ihrer Forderung zu verzichten, ist in der Regel gering. Die Bereitschaft kann bei Gläubigern erhöht werden, wenn aufgezeigt wird, dass es für die Gläubiger sinnvoll ist, auf einen Teil der Forderung zu verzichten. Die Kosten im Rahmen eines Insolvenzverfahrens sind sehr hoch. Kommt es ohne einen Schuldenschnitt zu einem Insolvenzverfahren, wäre dies für die Gläubiger gegebenenfalls noch unattraktiver. Um die Gläubiger zu überzeugen, ist es empfehlenswert, mittels einer Vergleichsrechnung zu zeigen, dass der teilweise Verzicht die bessere Alternative darstellt.

Wie wird ein Schuldenschnitt in der Praxis umgesetzt?

Ein Schuldenschnitt erfordert eine Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner. Es ist empfehlenswert, dass der Schuldner zuerst mit einem Berater ein Konzept erstellt, welches anschließend gemeinsam mit den betroffenen Gläubigern besprochen wird. Zwei Bestandteile sind bei dem Konzept sehr wichtig, damit bei Gläubigern die Bereitschaft besteht, das Konzept anzunehmen: 

  • Vergleichsrechnung: Zentraler Bestandteil des Konzeptes ist eine Vergleichsrechnung, welche aufzeigt, dass der Gläubiger mehr Geld erhält, wenn er auf einen Teil der Forderung verzichtet, als wenn er nicht verzichtet und der Schuldner Insolvenz anmelden muss.
  • Erfolgsaussicht: Das Konzept sollte so ausgestaltet sein, dass für die Gläubiger die Aussicht besteht, dass die Gläubiger das restliche Geld tatsächlich erhalten.

Für Gläubiger besteht im Rahmen einer Krise das Problem, dass sie einerseits zur Bewältigung der Krise beitragen möchten. Andererseits soll der Verzicht der Gläubiger nicht dazu führen, dass die Gesellschafter einseitig profitieren. Sollte die Unternehmenskrise trotz des Verzichtes nicht beseitigt werden, ist es für Gläubiger sinnvoll, dass die verzichtete Forderung wieder auflebt, um nicht gegenüber den sonstigen Gläubigern benachteiligt zu werden. Um diesen Interessen zu entsprechen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, den Verzicht auszugestalten:

  • Isolierter Verzicht: Der Gläubiger kann klassisch, ohne weitere Bedingungen auf die Forderung (teilweise) verzichten. Der Verzicht kann somit sofort die Überschuldung und / oder die Zahlungsunfähigkeit abwenden.
  • Stundung: Es besteht die Möglichkeit, eine Forderung zu stunden und mit einem Forderungsverzicht zu kombinieren. Sobald die vereinbarte Zahlung getätigt wurde, erfolgt der Verzicht auf die übrige Forderung. Ein solches Vorgehen ist sinnvoll, wenn die Zahlungsunfähigkeit abgewendet werden soll. Für die Abwendung der Überschuldung ist dieses Vorgehen allerdings nur sehr eingeschränkt geeignet. Hintergrund ist, dass die Forderung erst mit dem Verzicht erlischt und somit auch erst ab diesem Zeitpunkt eine Überschuldung abwendet.
  • Forderungsverzicht mit Besserungsschein: Eine in der Praxis attraktive Option ist der Verzicht mit Besserungsschein. Dabei verzichtet der Gläubiger grundsätzlich (teilweise) auf die Forderung. Die Besonderheit besteht darin, dass die verzichtete Forderung wieder auflebt, wenn sich die Vermögensverhältnisse verbessern. Ein solches Vorgehen hat den Vorteil, dass die erloschene Forderung vorerst weder in der Überschuldungsbilanz noch in der Handelsbilanz bilanziert wird. Erst wenn die Forderung wieder auflebt, muss sie auch entsprechend bilanziert werden. Der Forderungsverzicht mit Besserungsschein verbindet somit das Interesse des Schuldners, das Unternehmen sanieren zu können, und das Interesse des Gläubigers, an einer Sanierung des Unternehmens zu partizipieren.

Für die Verhandlung mit den Gläubigern sollte das Unternehmen externe Berater zur Unterstützung zurate ziehen. Insbesondere für die Vergleichsrechnung und eine überzeugende Darstellung der Erfolgsaussichten sind tiefe Kenntnisse im Insolvenzrecht hilfreich.

Welche steuerlichen Auswirkungen hat ein Schuldenschnitt?

Der Forderungsverzicht führt auf Seite des Unternehmens dazu, dass auf Seite des Unternehmens ein Ertrag vorliegt. Unternehmen in der Krise sollen allerdings nicht durch zusätzliche Steuern belastet werden. Deshalb sieht § 3a EStG ausnahmsweise die Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen vor. Erforderlich ist dafür, dass die folgenden Voraussetzungen vorliegen:

  • Sanierung des Unternehmens
  • Sanierungsbedürftigkeit des Unternehmens
  • Sanierungsfähigkeit des Unternehmens
  • Sanierungseignung des Verzichtes
  • Absicht der Sanierung

Es muss nachgewiesen werden, dass die Voraussetzungen des § 3a EStG vorliegen. In Betracht kommt hierfür etwa die Vorlage eines Sanierungsplans, welcher zuvor entsprechend erstellt werden muss.

Grundsätzlich besteht zusätzlich die Möglichkeit, dass der Verzicht auf die Forderung Schenkungssteuer auslöst. Sofern allerdings lediglich auf den nicht werthaltigen Teil einer Forderung verzichtet wird, liegt auch keine Schenkung vor.

Welche Vorteile hat ein Schuldenschnitt?

Ein Schuldenschnitt kann sowohl für den Schuldner als auch für den Gläubiger sinnvoll sein. Je nach Ausgestaltung und Situation sprechen die folgenden Vorteile für den Schuldenschnitt:

  • Zeit: Wenn eine Insolvenz abgewendet werden soll, steht nur sehr wenig Zeit zur Verfügung. Ein Schuldenschnitt ist eine Möglichkeit, sehr schnell eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung abzuwenden.
  • Aufwand: Verglichen mit einem Insolvenzantrag, ist ein Schuldenschnitt sehr einfach umzusetzen.
  • Interessen: Wenn der Forderungsverzicht mit einem Besserungsschein kombiniert wird, werden die Interessen der beteiligten Parteien gut abgebildet. Sollte die Sanierung den gewünschten Erfolg haben, lebt die Forderung wieder auf, sodass der Gläubiger nicht zugunsten der Gesellschafter verzichtet. 

Welche Alternativen bestehen zum Schuldenschnitt?

Der Schuldenschnitt ist nicht die einzige Möglichkeit, um ein Unternehmen zu sanieren. Neben oder anstelle des Schuldenschnitts bestehen die folgenden Möglichkeiten, um ein Unternehmen in der Krise zu unterstützen:

  • Debt-to-Equity-Swap: Es besteht auch die Möglichkeit, die Forderung in eine Beteiligung umzuwandeln (sog. Debt-to-Equity-Swap). Dabei legt der Gesellschafter seine Forderung als Einlage in die Gesellschaft ein. Dabei besteht die Herausforderung, den werthaltigen Teil der Forderung zu ermitteln. Hintergrund ist, dass nur der werthaltige Teil der Forderung eingelegt werden kann.
  • Investoren: Eine weitere Möglichkeit besteht darin, neue Investoren aufzunehmen, um so die Krise abzuwenden. Ein Schuldenschnitt wird meistens erst in Betracht gezogen, wenn es nicht gelungen ist, weitere Investoren zu finden.

Insolvenz: Eine weitere Option besteht darin, das Insolvenzverfahren zu eröffnen. Hier gibt es für alle Beteiligten weitreichende Möglichkeiten, das Unternehmen zu sanieren.

Häufig gestellte Fragen

  • Was passiert bei einem Schuldenschnitt?

    Bei einem Schuldenschnitt verzichten die Gläubiger auf einen Teil ihrer Forderung. Das Ziel des Schuldenschnitts besteht darin, die Insolvenz des Unternehmens zu vermeiden.

  • Können Unternehmen Schulden erlassen werden?

    Gläubiger können auf einen Teil Ihrer Forderung verzichten und damit dem Unternehmen einen Teil Ihrer Forderung erlassen.

  • Welche Alternativen bestehen zu einem Schuldenschnitt?

    Eine Alternative zum Schuldenschnitt besteht in Debt-to-Equity-Swaps, dabei wird die Forderung in eine Beteiligung an dem Unternehmen umgewandelt. Außerdem besteht die Möglichkeit, neue Investoren aufzunehmen oder einen Insolvenzantrag zu stellen.

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